Wiederbeschaffungswert, Marktwert, Händlereinkaufswert: Jede dieser Zahlen beantwortet eine andere Frage. Ein brauchbares Wertgutachten sagt deshalb nicht nur, was ein Fahrzeug wert ist, sondern auch, warum.
Vier Begriffe, die oft durcheinandergehen und die für dasselbe Fahrzeug völlig verschiedene Beträge ergeben.
| Wert | Was er beantwortet | Typischer Anlass |
|---|---|---|
| Wiederbeschaffungswert | Was ein gleichwertiges Fahrzeug bei einem seriösen Händler heute kosten würde | Unfallregulierung, Versicherungssumme |
| Händlereinkaufswert | Was ein Händler für das Fahrzeug zahlen würde | Inzahlungnahme, schneller Verkauf |
| Verkaufswert | Was beim Verkauf an privat realistisch erzielbar ist | Privatverkauf, Verhandlungsgrundlage |
| Marktwert | Der aktuelle Marktpreis unter Berücksichtigung von Zustand, Ausstattung und Nachfrage | Erbschaft, Trennung, Finanzierung, Klassiker |
Der Wiederbeschaffungswert liegt regelmäßig über dem, was Sie beim Privatverkauf erzielen. Das ist kein Widerspruch: Er bildet ab, was Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Fahrzeug wieder zu bekommen.
Zwei Fahrzeuge desselben Modells und desselben Jahrgangs können sich im Wert um ein Vielfaches unterscheiden. Deshalb wird bei Klassikern nicht geschätzt, sondern nach Zustandsnoten bewertet, ergänzt um aktuelle Marktdaten.
Schematische Darstellung des typischen Verlaufs. Ob und wann ein Fahrzeug diesen Wendepunkt erreicht, hängt vom Modell, von der Stückzahl und vom Zustand ab, und längst nicht jedes Fahrzeug erreicht ihn.
Der Branchenstandard reicht von Note 1 bis Note 5, Zwischennoten wie 2minus oder 3plus sind üblich. Bewertet werden Karosserie, Lack, Chrom, Innenraum, Motor, Getriebe, Fahrwerk, Elektrik sowie Originalität und Dokumentation.
| Note | Zustand | Einordnung |
|---|---|---|
| 1 · makellos | Keinerlei Mängel an Optik oder Technik, auch bei genauer Prüfung nicht | Übertrifft den Standard einer modernen Serienfertigung. Sehr selten und entsprechend teuer |
| 2 · sehr gut | Mängelfrei, original erhalten oder aufwendig restauriert, keine Fehlteile | Vergleichbar mit einem wenige Jahre alten, optimal gepflegten Fahrzeug |
| 3 · gut | Ordentlicher Zustand mit normalen Gebrauchsspuren oder kleineren Mängeln | Uneingeschränkt fahrbereit, keine Durchrostungen. Der häufigste Fall im Alltag |
| 4 · verbraucht | Deutlich erkennbare Mängel, nur eingeschränkt fahrbereit | Leichte bis mittlere Durchrostungen möglich, Investitionsbedarf absehbar |
| 5 · Restaurierungsobjekt | Nicht fahrbereit oder teilzerlegt, zahlreiche Fehlteile | Nur mit erheblichem Aufwand wieder aufzubauen |
Oldtimer-Tarife und Vollkasko setzen fast immer ein Wertgutachten voraus. Ohne belegten Wert gibt es im Schadenfall keine wertgerechte Entschädigung. Viele Versicherer verlangen eine Aktualisierung alle zwei bis drei Jahre.
Ein Gutachten nimmt der Preisverhandlung die Behauptung. Bei restaurierten Fahrzeugen belegt es außerdem, was tatsächlich investiert wurde.
Wenn ein Fahrzeug auseinandergerechnet werden muss, braucht es eine Zahl, der beide Seiten folgen können. Genau dafür ist ein Wertgutachten gemacht.
Das Gutachten für das H-Kennzeichen nach § 23 StVZO ist etwas anderes als ein Wertgutachten. Es prüft Originalität und Erhaltungszustand und trifft keine Wertaussage. Es wird von amtlich anerkannten Prüforganisationen erstellt. Ein Wertgutachten ersetzt es nicht und umgekehrt.
Für die Bewertung von Klassikern arbeite ich mit den etablierten Zustandsnoten und den Marktdaten von classic-analytics. Das ist der Grund, warum ein so erstelltes Gutachten bei Versicherern in der Regel ohne Rückfragen akzeptiert wird.
Ein Rettungswagen ist kein Transporter mit Aufkleber. Ein Kommunalfahrzeug ist kein Pritschenwagen. Standardkalkulationen bewerten das Fahrgestell und übersehen regelmäßig das, was das Fahrzeug erst zu dem macht, was es ist.
Marke, Modell, Baujahr und der Anlass genügen für den Anfang. Dann sage ich Ihnen, welche Art von Gutachten Sie brauchen und was es kostet. Bei Wertgutachten nenne ich den Preis immer vorher.